Unsere AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ROTHINI®, Michelfeld.

 

1. Allgemeines Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. Ihr Inhalt ist alleine maßgebend. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages miteinander getroffen haben, zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit ROTHINI ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen.

 2. Preise ROTHINI behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die die ROTHINI nicht zu vertreten hat, geboten ist. Die ROTHINI behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote der ROTHINI sind 14 Tage gültig. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

 3. Lieferzeit Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, insbesondere haften wir nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten; wir sind jedoch bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Der Vertragspartner kann ROTHINI frühestens 10 Tage nach Überschreitung eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung auffordern. Mit solch einer Mahnung wird ROTHINI in Verzug gesetzt. Ereignisse, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe bei der ROTHINI oder deren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung die ROTHINI keinen Einfluss hat, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um 2 Wochen. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der ROTHINI oder eines ihres Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen oder Werbeartikeln im branchen-üblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.

 4. Zahlungen Rechnungen sind bei Auslieferung in bar ohne Abzug oder im Voraus zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.500,00 € ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Neukunden müssen bei Erstaufträgen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Sämtliche Bankkosten im Auslandszahlungsverkehr trägt der Käufer. Bei Aufträgen unter 1.000,- berechnen wir eine zusätzliche Service-Gebühr von 100,- ebenso bei Mahnungen ab Stufe 3 (=Rechnungsfälligkeit älter 6 Wochen). Hier kommen auch 5% Zinsen hinzu. Bei Rechnungsänderungen berechnen wir eine Service-Gebühr von 50,- dazu zählen Rechnungsadresse, Inhalt, Positionstextee tc.

4.1 Terminverschiebungen Bei einer Terminverschiebung berechnen wir eine zusätzliche Servicepauschale bis zu 7 Tage zuvor von 50,- € / bis zu 3 Tage zuvor von 100,- € / bei weniger wie 24 Stunden zuvor berechnen wir die kompletten angebotenen Kosten als Ausfallkosten.
Alle Preise sind ab Werk, zzgl. Verpackung, Porto, Spedition, Kurier oder sonstigen Leistungen wie Messe- oder Inselzuschläge. In der Rechnung werden die am Tage der Lieferung gültigen Stundenpreise netto angesetzt.

4.2 Stornierungen Bei Auftragsstornierungen vor Produktionsstart werden 30% der Auftragssumme fällig. Ist die Ware bereits produziert wird der Warenwert zu 100% und entfallene Montagekosten zu 30% berechnet. Bei Ausfall der Montage kann die produzierte Folie zzgl. Verpackung- und Versandkosten versendet werden.

5. Unterlagen Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten gegenüber dem Kunden Eigentum von ROTHINI und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung von ROTHINI weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat Entwürfe ohne gesonderte Vereinbarung auch dann zu vergüten, wenn das Vertragsverhältnis im Übrigen nicht fortgesetzt wird. Produktionsdaten bleiben das Eigentum von ROTHINI und werden nicht herausgegeben. Bei Entwürfen von ROTHINI wird nur das Nutzungsrecht erworben, nicht das Recht des Inhaltes. Bei Verwendung von Markenlogos und geschützten Farben versichert der Käufer, das er die Nutzungsrechte besitzt.

Daten des Kunden werden 3 Jahre gespeichert, sofern diese Leistung bezahlt wurde. Danach werden die Daten vernichtet. Möchte der Kunde eine längere Archivierung der Produktionsdaten haben, erstellt ROTHINI dafür auf Anfrage ein individuelles Angebot.

Generell gilt: Alle von ROTHINI präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Dokumente (wie z. B. Angebote, Konzepte, grafische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns  weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Einschränkung bei ROTHINI Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten  ruckvorlagen, Bilder, Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Leistungsschutzrechten und dgl. schad- und klaglos zu halten. Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht wie folgt ein:

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Haftung des Auftragnehmers ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Im Falle einer Beschädigung übernommener Waren wird nur der Materialwert ersetzt.

6. Datenschutz Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

7. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich in 74523 Schwäbisch Hall.

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